Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere AGB gelten für unser Ladengeschäft in Sangerhausen. Auf dieser Homepage finden keine Verkäufe statt, es existiert kein organisiertes Vertriebssystem. Die hier gezeigten Angebote sind Angebote in unserem Ladengeschäft und dienen lediglich der Präsentation. Wenn Sie uns wegen einer Kaufabsicht kontaktieren und es zum Vertragsschluss kommt, gelten i.d.R die allgemeinen Bestimmungen des Onlinehandels gem. Fernabsatzgeschäft. Nicht als Fernabsatzgeschäft gilt der Fall der „Ausnahme“.

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Händler über unser Ladengeschäft in 06526 Sangerhausen, Juri-Gagarin-Str. 33 schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

2. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren im Ladengeschäft sowie die Erbringung von Reparaturleistungen in der hauseigenen Werkstatt. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt in Bar, bargeldlos per Kartenzahlung oder mit einer Finanzierung über Dritte.

2. Unsere Angebote im Ladengeschäft sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Sie können ein verbindliches Vertragsangebot an der Kasse unseres Ladengeschäfts abgeben. Die Annahme des Angebots ist freibleibend, der sich daraus ergebende Vertrags­abschluss erfolgt dann direkt durch unser Personal an der Kasse.

3. Ihre Anfragen zur Erstellung eines individuellen Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir übergeben Ihnen hierfür ein verbindliches Angebot in schriftlicher oder mündlicher Form, welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Annahmefrist genannt ist) annehmen können.

§ 3 Individuell gestaltete Waren

1. Der Kunde hat die Möglichkeit sich sein Fahrrad oder E-Bike individuell umbauen und entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelung modifizieren zu lassen. Dafür stellen Sie als Kunde ggf. die für die individuelle Umbaumaßnahme erforderlichen geeigneten Informationen mit einer Kaufzusage entsprechend unseres Angebotes sofort oder spätestens nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen zusätzlichen Vorgaben zu sind dabei in Betracht zu ziehen.

2. Sie verpflichten sich in diesem Zusammenhang, keine Informationen zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere die Urheber­rechte, Namensrechte und Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten einer etwaigen erforderlichen rechtlichen Vertretung.

3. Wir übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler, die aus unzureichenden Informationen oder Missverständen resultieren.

§ 4 Leistungserbringung bei Reparaturen

1. Soweit Reparaturleistungen an Fahrrädern, E-Bikes oder einzelnen Komponenten Vertrags­gegen­stand sind, schulden wir die sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden Leistungen. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte (Servicemitarbeiter des jeweiligen Herstellers etc.).

2. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Fahrrad oder E-Bike bestehenden Defekt oder Mangel so umfassend als möglich zu beschreiben und das defekte Fahrrad oder E-Bike zur Überlassung für den Zweck der Reparatur zur Verfügung zu stellen.

3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung innerhalb von wenigen Tagen nach Beauftragung und Abgabe Ihres Fahrrades bei uns. Für etwaige Lieferverzögerungen von Ersatzteilen oder Zubehör seitens der Hersteller oder Zwischenhändler sind wir nicht haftbar (siehe Punkt 4). Bei größeren Reparaturen kann unter Umständen eine Voraus- bzw. Anzahlung erforderlich werden, die in der Endrechnung verrechnet wird.

4. Situationsbedingt muss der Kunde mit längeren Wartezeiten rechnen, die aufgrund von Beschaffungsschwierigkeiten auf dem Ersatzteilmarkt zurückzuführen sind. Diese Information erhält der Kunde vorab im Ladengeschäft bzw. bei der Reparaturannahme. Eine Haftung über eine daraus resultierenden Nichterfüllung des Reparaturauftrages übernehmen wir nicht.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

1. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

2. Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

3. Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 6 Gewährleistung und Rückgabe

1. Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte in der aktuellen Fassung. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, gilt noch das alte Kaufrecht.  Für Verträge ab 1. Januar 2022 gilt das neue Kaufrecht.

2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Für die Richtigkeit von Betriebsanleitungen geben wir keine Gewähr. Werden von Ihnen als Kunde oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

3. Bei neuen Fahrrädern und E-Bikes beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, bei gebrauchten Fahrrädern abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Die Fristverkürzung bei gebrauchten Kaufsachen gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden und soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

4. Als Kunde werden Sie gebeten, den Kaufgegenstand bei Übergabe umgehend auf Vollständigkeit,   offensichtliche Mängel und andere Schäden zu überprüfen und uns vor Ort mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungs­ansprüche. Es erleichtert lediglich die Beweispflicht.

5. Zeigt sich innerhalb eines Jahres ab dem Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand, wird vermutet, dass die Ware mangelhaft ist. Trotz dieser gesetzlichen Vermutung müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang aufgetreten ist und der Mangel nicht auf normalem Verschleiß beruht. Die gesetzliche Vermutung kann von uns dann widerlegt werden, wenn wir als Verkäufer nachweisen können, dass der Mangel durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurde.

6. Wir sind im stationären Einzelhandel nicht verpflichtet, ein Umtauschrecht oder Rückgaberecht zu gewähren. Es handelt sich in beiden Fällen um ein freiwilliges Kulanzangebot. Grundsätzlich gilt: Mit der Bezahlung der Ware an der Kasse (Bar oder per Kartenzahlung) und der Aushändigung der Ware ist der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen. Bei uns im Ladengeschäft gibt es daher weder Widerrufs- noch Rücktrittsrecht. Eine Rücknahmepflicht oder eine Umtauschpflicht existiert in Deutschland generell nicht. Wenn der von Ihnen erworbene Kaufgegenstand keinen Mangel aufweist, obliegt es uns als Händler im Sinne der Freiwilligkeit, diesen wieder zurückzunehmen und das Geld zu erstatten, bzw. einen Umtausch vorzunehmen. Wir sehen für eine Rückgabe einen Umtausch der Ware in passende gleichwertige Ware, oder eine Erstattung in Form eines Wertgutscheines vor. Eine Barauszahlung des Kaufbetrages erfolgt nicht.

7. Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Kaufsache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Kaufsache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir aber nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

  • für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
  • soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
  • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

d) Bei Reparaturleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe. Die Fristverkürzung gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden und soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen haben.

§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucher­schutz­vorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie der Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.